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Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Dritte Kammer) vom 10. Oktober 2006. – Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62005TO0106 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, die Bewerbung der Klägerin im Rahmen der Ausschreibung technischer Unterstützungsleistungen in Zusammenhang mit der Verbesserung des Informations- und Kommunikationstechnologie-Systems (IKT‑System) beim Staatlichen Statistikinstitut der Republik Türkei nicht in das beschränkte Verzeichnis aufzunehmen, und Nichtigerklärung der Entscheidung, mit der der Antrag der Klägerin auf Überprüfung der Entscheidung über die Ablehnung ihrer Bewerbung zurückgewiesen wurde

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten.