Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Untätigkeitsklage zur Feststellung, dass die Kommission es unterlassen hat, über die vom Kläger gegen die Französische Republik eingelegte Beschwerde zu entscheiden
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten.