Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/798/EU der Kommission vom 7. Dezember 2004 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung der Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region (ABl. L 382, S. 1) sowie der Entscheidung 2004/813/EG der Kommission vom 7. Dezember 2004 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung der Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeografischen Region (ABl. L 387, S. 1)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Kläger tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission.