Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage nach den Artikeln 230 EG und 238 EG betreffend die Vergütung, die der Kläger im Rahmen der Durchführung der beiden im Rahmen des Programms für Forschung und technologische Entwicklung „Förderung der Innovation und der Einbeziehung von KMU“ geschlossenen Verträge IPS‑1999‑00016 und IPS‑1999‑00022 beansprucht
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten.