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Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Dritte Kammer) vom 27. Februar 2007. – SP Entertainment Development GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62005TO0044 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung, die in einem Schreiben der Kommission vom 20. Oktober 2004 über die Rückforderung der der Space Park Development GmbH & Co. KG von den deutschen Behörden gewährten staatlichen Beihilfe enthalten sein soll

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Klägerin, die SP Entertainment Development GmbH, trägt die gesamten Kosten.