Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 14. September 2005 (Sache R 1157/2004‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens IFS als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 14. September 2005 (Sache R 1157/2004‑1) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der JTEKT Corp.