Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005) 3452 der Kommission vom 14. September 2005 in einem Verfahren nach den Artikeln 81 [EG] und 53 des EWR-Abkommens (Sache COMP/38.337 – PO/Garne) in ihrer durch die Entscheidung K(2005) 3765 der Kommission vom 13. Oktober 2005 geänderten Fassung und, hilfsweise, auf Herabsetzung der mit dieser Entscheidung gegen die Klägerin verhängten Geldbuße
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Oxley Threads Ltd trägt die Kosten.