Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung, die in dem Schreiben der Kommission vom 5. September 2005 in der Sache COMP/39.225 enthalten sein soll, das sich auf die von Gerolf Annemans gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 [EG] und 82 [EG] niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. 2003, L 1, S. 1) bei der Kommission eingereichte Beschwerde bezieht
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Herr Annemans trägt die Kosten.