Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung REM 05/2004 der Kommission vom 6. Juli 2005, mit der die Erstattung und der Erlass bestimmter Zölle versagt wurden
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung REM 05/2004 der Kommission vom 6. Juli 2005 wird für nichtig erklärt.
2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.