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Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 10. Juli 2009. – Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62005TJ0373 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/579/EG der Kommission vom 20. Juli 2005 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 199, S. 84), soweit darin bestimmte Ausgaben der Italienischen Republik im Rohtabaksektor ausgeschlossen werden

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.