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Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 4. September 2009. – Republik Österreich gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62005TJ0368 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/555/EG der Kommission vom 15. Juli 2005 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 188, S. 36), soweit sie bestimmte von der Republik Österreich getätigte Ausgaben ausschließt

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Republik Österreich trägt die Kosten.