Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Juni 2005 (Sache R 855/2004‑2) über die Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke THE COFFEE STORE
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die The Coffee Store GmbH trägt die Kosten.