Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage der Kommission gemäß Art. 238 EG auf Erstattung eines Vorschusses, den sie der Beklagten im Rahmen eines Vertrags über das Vorhaben zur Entwicklung einer Technologie für die Herstellung von wasserundurchlässigen Häuten (Vertrag G1ST-CT-2002‑50227) gewährt hatte
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.