Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung C (2005) 1236 der Kommission vom 14. April 2005 sowie der Entscheidung C (2005) 3557 der Kommission vom 13. September 2005, mit denen die mit der Entscheidung C (89) 0570 vom 22. März 1989 gewährten Zuschüsse gekürzt wurden
Tenor
Tenor
1. Die Rechtssachen T-251/05 und T-425/05 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
2. Die Klagen werden abgewiesen.
3. Die Klägerin trägt die Kosten.