Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. April 2005 (Sache R 823/2004‑2), mit der die angemeldete Wortmarke GOLF USA zurückgewiesen wurde
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten.