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Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 22. Mai 2007. – Mebrom NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62005TJ0198 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission kein System eingeführt habe, das es der Klägerin ermöglicht hätte, in den Monaten Januar und Februar 2005 Methylbromid für kritische Verwendungszwecke in die Europäische Union einzuführen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.