Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 10. Februar 2005 (Sache R 411/2004‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Usinor SA und der Corus UK Ltd
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 10. Februar 2005 (Sache R 411/2004‑1) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Usinor SA.
3. Die Corus UK Ltd trägt ihre eigenen Kosten.