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Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 5. Juni 2008. – Internationaler Hilfsfonds eV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62005TJ0141 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung, die im Schreiben der Kommission vom 14. Februar 2005 enthalten sein soll, mit dem dem Kläger der Zugang zu bestimmten Dokumenten bezüglich des Vertrags LIEN 97-2011 versagt wurde

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Der Internationale Hilfsfonds e. V. trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.