Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung oder Herabsetzung der in Art. 2 Buchst. j der Entscheidung K(2004) 2826 der Kommission vom 3. September 2004 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E‑1/38.069 – Kupferinstallationsrohre) gegen die Klägerinnen verhängten Geldbuße
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Outokumpu Oyj und die Luvata Oy tragen die Kosten.