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Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 19. Mai 2010. – Wieland-Werke AG, Buntmetall Amstetten GmbH et Austria Buntmetall AG gegen Europäische Kommission.

CELEX: 62005TJ0011 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Erstens Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2004) 2826 der Kommission vom 3. September 2004 in einem Verfahren nach Art. 81 [EG] und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E-1/38.069 – Kupfer-Installationsrohre), zweitens, hilfsweise, Klage auf Herabsetzung der in dieser Entscheidung gegen die Klägerinnen verhängten Geldbußen und drittens Widerklage der Kommission auf Erhöhung der Geldbußen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Widerklage der Europäischen Kommission wird abgewiesen.

3. Die Wieland-Werke AG, die Buntmetall Amstetten GmbH und die Austria Buntmetall AG tragen ihre eigenen Kosten und 90 % der Kosten der Kommission.

4. Die Kommission trägt 10 % ihrer eigenen Kosten.

5. Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten.