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Beschluss des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 13. Juli 2006. – Front national und andere gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union.

CELEX: 62005CO0338 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 11. Juli 2005 in der Rechtssache T‑17/04 (Front national u. a./Parlament und Rat), mit dem eine Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung (ABl. L 297, S. 1) als unzulässig abgewiesen wurde

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten.