Verfahrensgegenstand
Gegenstand:
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 2. Juni 2005 in der Rechtssache T‑326/03 (Vounakis/Kommission), mit dem eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Kläger im Beförderungsjahr 2002 nicht nach Besoldungsgruppe A 4 zu befördern, als unzulässig abgewiesen worden ist
Tenor
Tenor:
1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2) Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Verfahrens.