Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 25. Mai 2005 in der Rechtssache T‑352/02 (Creative Technology/HABM), mit dem eine Klage des Anmelders der Gemeinschaftsmarke „PC WORKS“ für Waren der Klasse 9 auf Aufhebung der Entscheidung R 265/2001‑4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 4. September 2002 als unbegründet abgewiesen wurde; die Beschwerdekammer hatte die Beschwerde gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung über die Zurückweisung der Anmeldung auf Widerspruch des Inhabers der nationalen Bildmarke „W WORK PRO“ für Waren der Klassen 9 zurückgewiesen
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Creative Technology Ltd trägt die Kosten.