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Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 27. April 2006. – L gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62005CO0230 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 9. März 2005 in der Rechtssache T‑254/02 (L/Kommission), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidungen der Kommission, mit denen die Anträge auf Beistand, auf Zugang zu den Unterlagen und auf Schadensersatz abgelehnt werden und die Anerkennung einer Berufskrankheit verweigert wird, sowie den Antrag auf Ersatz des durch diese ablehnenden Entscheidungen entstandenen Schadens abgewiesen hat

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten.