Verfahrensgegenstand
Gegenstand:
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 26. Januar 2005 in der Rechtssache T‑193/02 (Piau/Kommission), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 15. April 2002 über die Zurückweisung der Beschwerde des Klägers hinsichtlich des Spielervermittler-Reglements der Fédération internationale de football association (FIFA) abgewiesen hat
Tenor
Tenor:
1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2) Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten dieses Verfahrens.