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Beschluss des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 23. Februar 2006. – Laurent Piau gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62005CO0171 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand:

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 26. Januar 2005 in der Rechtssache T‑193/02 (Piau/Kommission), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 15. April 2002 über die Zurückweisung der Beschwerde des Klägers hinsichtlich des Spielervermittler-Reglements der Fédération internationale de football association (FIFA) abgewiesen hat

Tenor

Tenor:

1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2) Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten dieses Verfahrens.