Verfahrensgegenstand
Gegenstand:
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 18. Januar 2005 in der Rechtssache T‑141/01 (Entorn/Kommission), mit dem ein Antrag auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission über die Streichung einer finanziellen Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Ausrichtung, die der Rechtsmittelführerin für ein Demonstrationsvorhaben zur Einführung neuer Zuchttechniken für die Sumacherzeugung gewährt worden war, zurückgewiesen wurde
Tenor
Tenor:
1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2) Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des Verfahrens.