Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Art. 33 Abs. 2 und 43 Abs. 3 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22) – Sonderregelung für die Anerkennung erworbener Rechte der Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie der Hebammen mit polnischem Ausbildungsnachweis
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Republik Polen trägt die Kosten.
3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.