Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (ABl. L 199, S. 84) – Zulassung zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren von zwei Gesellschaften, die weder die Bedingungen der Ausschreibung noch diejenigen des Lastenhefts erfüllen – Errichtung und Inbetriebnahme eines Wärmekraftwerks in Lavrio
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.