Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 11 und 15 Abs. 2 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209, S. 1) – Erteilung des Zuschlags für Informatikdienstleistungen der Gemeinde Mantua – Unmittelbare Zuschlagserteilung ohne vorherige Vergabebekanntmachung
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.