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Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 18. Mai 2006. – Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.

CELEX: 62005CJ0354 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG (ABl. L 176, S. 57) nachzukommen

Tenor

Tenor

1. Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG verstoßen, dass es nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.

2. Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.