Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Wiederaufnahmeantrag, der den Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 14. Dezember 2006 in der Rechtssache C‑12/05 P zum Gegenstand hat
Tenor
Tenor
1. Der von Herrn Meister gestellte Wiederaufnahmeantrag wird als unzulässig zurückgewiesen.
2. Herr Meister und das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) tragen ihre eigenen Kosten.