Volltext

Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Erste Kammer) vom 6. September 2006. – Hensotherm AB gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

CELEX: 62004TO0366 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 12. Juli 2004 (Sache R 614/2003‑1) wegen Nichtigerklärung der Gemeinschaftsbildmarke HENSOTHERM

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).

3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.