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Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Zweite Kammer) vom 16. Februar 2006. – Centro Europa 7 Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62004TO0338 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 4. Juni 2004 (D [2004] 471), soweit darin die Beschwerde der Klägerin darüber, dass die Italienische Republik gegen die Artikel 86 EG und 82 EG verstoßen hat, zurückgewiesen wird

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt außer ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission und der Streithelferin.