Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 4. Juni 2004 (D [2004] 471), soweit darin die Beschwerde der Klägerin darüber, dass die Italienische Republik gegen die Artikel 86 EG und 82 EG verstoßen hat, zurückgewiesen wird
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt außer ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission und der Streithelferin.