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Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 22. Januar 2008. – Efkon AG gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union.

CELEX: 62004TO0298 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung oder, hilfsweise, auf teilweise Nichtigerklärung der Richtlinie 2004/52/EG des Europäisches Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft (ABl. L 166, S. 124, berichtigt im ABl. L 200, S. 50)

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig zurückgewiesen.

2. Die Efkon AG trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates.

3. Das Parlament und die Kommission tragen ihre eigenen Kosten.