Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung von Art. 5, Art. 6 Abs. 1 bis 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 60/2004 der Kommission vom 14. Januar 2004 mit Übergangsmaßnahmen für den Zuckersektor infolge des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei (ABl. L 9, S. 8)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Republik Polen trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
3. Die Republik Zypern trägt ihre eigenen Kosten.