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Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Vierte Kammer) vom 19. März 2007. – Tokai Europe GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62004TO0183 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. L 64, S. 21)

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten.