Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. L 64, S. 21)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten.