Volltext

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 17. Oktober 2006. – Hammarplast AB gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

CELEX: 62004TJ0499 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Oktober 2004 (Sache R 394/2003‑2) zu dem Widerspruch des Inhabers der nationalen Marke STENINGE KERAMIK gegen die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke STENINGE SLOTT

Angaben zur Rechtssache

>lt>3

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten.