Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung REM 15/02 der Kommission vom 1. Oktober 2004, mit der festgestellt wird, dass die Erstattung der Einfuhrabgaben, die Gegenstand des Antrags der Bundesrepublik Deutschland sind, an die Klägerin nicht gerechtfertigt ist
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Nortrail Transport GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.