Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 16. September 2004 (Sache R 108/2004‑2) über die Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PURE DIGITAL
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten.