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Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 30. November 2006. – Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62004TJ0382 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung REM 19/2002 der Kommission vom 17. Juni 2004, mit der festgestellt wird, dass der Erlass der Einfuhrabgaben in einem konkreten Fall nicht gerechtfertigt ist

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.