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Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 10. September 2008. – Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62004TJ0381 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/561/EG der Kommission vom 16. Juli 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs‑ und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 250, S. 21), soweit darin bestimmte Ausgaben der Italienischen Republik im Bereich der Tierprämien und der ländlichen Entwicklung ausgeschlossen werden

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.