Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Ersatz des Schadens, der durch die Entscheidung 2000/513/EG der Kommission vom 8. September 1999 über die von Frankreich dem Unternehmen Stardust Marine gewährten Beihilfen entstanden sein soll
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten.