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Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 12. März 2008. – Sebirán, SL gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

CELEX: 62004TJ0332 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Juni 2004 (Sache R 550/2003‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der El Coto de Rioja, SA und der Sebirán, SL

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Antrag der El Coto de Rioja, SA auf teilweise Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 15. Juni 2004 (Sache R 550/2003‑2) wird zurückgewiesen.

3. Die Sebirán, SL trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des HABM und die Hälfte der Kosten der El Coto de Rioja.

4. Die El Coto de Rioja trägt die Hälfte ihrer eigenen Kosten.