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Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 6. September 2006. – Italienische Republik (T-304/04) und Wam SpA (T-316/04) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62004TJ0304 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/177/EG der Kommission vom 19. Mai 2004 über die staatliche Beihilfe Italiens an WAM S.p.A. (ABl. 2006, L 63, S. 11)

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung 2006/177/EG der Kommission vom 19. Mai 2004 über die staatliche Beihilfe Italiens an WAM S.p.A. (ABl. 2006, L 63, S. 11) wird für nichtig erklärt.

2. Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen.

3. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Italienischen Republik in der Rechtssache T‑304/04 und die Kosten von Wam in der Rechtssache T‑316/04 einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung.