Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/177/EG der Kommission vom 19. Mai 2004 über die staatliche Beihilfe Italiens an WAM S.p.A. (ABl. 2006, L 63, S. 11)
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung 2006/177/EG der Kommission vom 19. Mai 2004 über die staatliche Beihilfe Italiens an WAM S.p.A. (ABl. 2006, L 63, S. 11) wird für nichtig erklärt.
2. Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen.
3. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Italienischen Republik in der Rechtssache T‑304/04 und die Kosten von Wam in der Rechtssache T‑316/04 einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung.