Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/457/EG der Kommission vom 29. April 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 202, S. 35), soweit sie bestimmte Ausgaben der Italienischen Republik ausschließt
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.