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Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 22. November 2006. – Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62004TJ0282 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/457/EG der Kommission vom 29. April 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 202, S. 35), soweit sie bestimmte Ausgaben der Italienischen Republik ausschließt

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.