Volltext

Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 14. Februar 2008. – Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62004TJ0266 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Teilnichtigerklärung der Entscheidung 2004/457/EG der Kommission vom 29. April 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs‑ und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 156, S. 53, berichtigt im ABl. L 202, S. 35), soweit sie das Königreich Spanien betrifft

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung 2004/457/EG der Kommission vom 29. April 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs‑ und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung wird für nichtig erklärt, soweit sie die vom Königreich Spanien für das Wirtschaftsjahr 1998/99 in den Autonomen Gemeinschaften Baskenland und La Rioja getätigten Ausgaben in Bezug auf Kulturpflanzen und Rinderprämien und die vom Königreich Spanien vor dem 22. März 2000 für das Wirtschaftsjahr 1999/2000 in der Autonomen Gemeinschaft Baskenland in Bezug auf Kulturpflanzen und Rinderprämien getätigten Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausschließt.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.