Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/457/EG der Kommission vom 29. April 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs‑ und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 202, S. 35) insoweit, als sie bestimmte Ausgaben der Hellenischen Republik in den Bereichen Obst und Gemüse sowie öffentliche Lagerhaltung ausschließt
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.