Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/302/EG der Kommission vom 30. März 2004 zur finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft an den Ausgaben Griechenlands für die Erstellung der gemeinschaftlichen Weinbaukartei (ABl. L 98, S. 57)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.