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Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 13. November 2008. – Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62004TJ0224 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/536/EG der Kommission vom 22. Juli 2003 zum Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs‑ und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 184, S. 42), soweit darin bestimmte von der Italienischen Republik für die Haushaltsjahre 1999–2002 getätigte Ausgaben ausgeschlossen werden

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.