Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 1. April 2004 (Sache R 435/2003‑2) über die Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke HAIRTRANSFER
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Indorata-Serviços e Gestão, L da trägt die Kosten.